Das Verwaltungsgericht Berlin ist das Gericht erster Instanz für Verwaltungsstreitigkeiten in der deutschen Hauptstadt. Es wurde im Jahr 1927 gegründet und befindet sich in der Berliner Plantagenstraße.
Das Gericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist zuständig für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungsrecht, zum Beispiel in den Bereichen Baurecht, Ausländerrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht und Sozialrecht.
Das Verwaltungsgericht Berlin besteht aus verschiedenen Kammern, die je nach Rechtsgebiet spezialisiert sind. Es gibt unter anderem Kammern für Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, für polizeirechtliche Angelegenheiten und für Ausländerangelegenheiten.
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin können von den Parteien innerhalb eines Monats nach Zustellung angefochten werden. Die nächste Instanz ist dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. In einigen Fällen ist auch eine direkt Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Webseite, auf der Informationen zu den Zuständigkeiten, dem Verfahrensablauf und den Ansprechpartnern des Gerichts zu finden sind.
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